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Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Recht, das einer bestimmten Person (dem Berechtigten) das Recht einräumt, ein fremdes Grundstück (das dienende Grundstück) in begrenztem Umfang zum Vorteil des eigenen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) oder für persönliche Zwecke zu nutzen.
Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und ist (sofern es sich um eine Grunddienstbarkeit handelt) unbefristet und untrennbar mit dem Grundstück verbunden. Die Dienstbarkeit schränkt die Eigentumsrechte des Eigentümers des dienenden Grundstücks ein, entzieht ihm aber nicht das Eigentumsrecht vollständig.
Weitere Informationen zu den Arten von Dienstbarkeiten finden Sie in der Antwort auf die Frage „Welche Arten von Grunddienstbarkeiten gibt es?“ im Unterabschnitt „Rechtliche Aspekte des Immobilieneigentums“.
Es ist wichtig zu beachten, dass Dienstbarkeiten die Nutzung und den Wert einer Immobilie beeinflussen können und daher vor dem Kauf sorgfältig geprüft werden müssen.

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