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Was ist Eigentum?

Rechtsbegriffe

Eigentum ist das umfassendste und absolute dingliche Recht an einer Sache und gewährt dem Eigentümer ein Höchstmass an Rechten und Kontrolle über das Eigentumsobjekt. Das Eigentumsrecht ist ein grundlegendes Konzept im Immobilienrecht und wird durch das deutsche Grundgesetz garantiert. 

Die Hauptmerkmale des Eigentumsrechts sind:

  • Besitzrecht: Der Eigentümer hat das ausschliessliche Recht, die Sache physisch zu besitzen und den Zugang zu ihr zu kontrollieren.
  • Nutzungsrecht: Der Eigentümer hat das Recht, die Sache im Rahmen der Gesetze nach eigenem Ermessen zu nutzen, einschliesslich Wohnen, Vermietung, Ausübung eines Gewerbes, Nutzung für persönliche Zwecke usw.
  • Verfügungsrecht: Der Eigentümer hat das Recht, die Sache frei zu veräussern, einschliesslich Verkauf, Schenkung, Vererbung, Verpfändung, Belastung mit Dienstbarkeiten usw.
  • Ausschließlichkeit: Das Eigentumsrecht schließt die Rechte anderer Personen an derselben Sache aus (mit Ausnahme von beschränkten dinglichen Rechten wie z. B. Dienstbarkeiten).
  • Dauerhaftigkeit: Das Eigentumsrecht besteht zeitlich unbegrenzt, solange der Eigentümer nicht anderweitig darüber verfügt (z.B. durch Verkauf).

Formen des Eigentumsrechts:

  • Alleineigentum: Ausschließliches Eigentumsrecht einer Person an einer Sache.
  • Gesamthandeigentum: Gemeinsames Eigentumsrecht mehrerer Personen, die durch bestimmte Rechtsbeziehungen verbunden sind (z. B. Ehegatten in der Ehe, Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die Verfügung über das Gesamthandeigentum ist nur gemeinsam durch alle Eigentümer möglich.
  • Miteigentum: Gemeinsames Eigentumsrecht mehrerer Personen, bei dem jedem Eigentümer ein bestimmter Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum zusteht. Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil selbständig verfügen, für die Verfügung über das gesamte Eigentum ist jedoch die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. 

Wichtig

Der Erwerb von Immobilien im Alleineigentum ist die gängigste und verständlichste Form der Anlage, die Klarvest anbietet. Das Alleineigentum gewährleistet die maximale Kontrolle über das Anlageobjekt und ermöglicht die freie Verfügung darüber auf lange Sicht.

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