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Muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?
In Deutschland muss ein Immobilienkaufvertrag immer notariell beurkundet sein um Rechtskraft zu erlangen. (§ 311b BGB). Die notarielle Beurkundung ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift, die dem Schutz der Rechte und Interessen beider Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) dient.
Die notarielle Beurkundung garantiert:
- Rechtliche Beratung und Erläuterung der Rechte und Pflichten der Parteien: Der Notar ist verpflichtet, den Parteien alle rechtlichen Folgen des Vertrages zu erläutern, ihre Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass beide Parteien die Vertragsbedingungen verstehen und ihn freiwillig und bewusst abschließen.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vertrages: Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages, einschließlich der Verfügungsberechtigung des Verkäufers über die Immobilie, das Fehlen von Belastungen, die Übereinstimmung des Vertrages mit dem Gesetz usw.
- Dokumentation des Vertrages in gesetzeskonformer Form: Der Notar erstellt den Kaufvertrag schriftlich, beglaubigt die Unterschriften der Parteien und stellt die Einhaltung aller formalen Anforderungen sicher.
- Sicherheit des Zahlungsverkehrs: Der Notar richtet häufig ein Notaranderkonto ein, über das die Zahlung des Kaufpreises abgewickelt wird, um die Sicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
Wichtig
Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag von Gesetzes wegen nichtig. Versuche, einen Kaufvertrag mündlich oder in einfacher Schriftform abzuschließen, sind rechtlich unwirksam.
Unsere Besonderheit
Klarvest übernimmt mit seinen Partnern die Terminorganisation der notariellen Beurkundung.

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