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Was ist das Erbbaurecht?

Rechtsbegriffe

Das Erbbaurecht ist eine besondere Form eines dinglichen Rechts an einem Grundstück, das dazu berechtigt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Im Gegensatz zum üblichen Kauf von Grundeigentum erwirbt man beim Erbbaurecht nur das Nutzungsrecht am Grundstück zum Zweck des Bauens oder des Gebäudeeigentums, während das Grundstück selbst im Eigentum eines anderen (des Erbbaurechtsgebers) verbleibt, bei dem es sich oft um Kirchen, Städte oder Stiftungen handelt.

Die Hauptmerkmale des Erbbaurechts sind:

  • Begrenzte Laufzeit: Das Erbbaurecht wird für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt, der in der Regel zwischen mehreren Jahrzehnten und 99 Jahren liegt. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt das Erbbaurecht automatisch, und das Bauwerk geht im Allgemeinen in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über, wobei jedoch Verlängerungs- oder Kaufoptionen vereinbart werden können.
  • Erbbauzins: Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Inhaber des Erbbaurechts (der Erbbauberechtigte) einen monatlichen oder jährlichen Erbbauzins an den Erbbaurechtsgeber. Die Höhe des Erbbauzinses beträgt typischerweise einen bestimmten Prozentsatz des Grundstückswerts und wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt.
  • Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten: Der Erbbauberechtigte hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer, einschließlich des Rechts auf Besitz, Nutzung und Verfügung über das Gebäude sowie der Pflicht zur Instandhaltung und zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Verfügung über das Erbbaurecht (z. B. Verkauf, Vererbung) bedarf jedoch der Zustimmung des Erbbaurechtsgebers.

Wichtig

Das Erbbaurecht ist seltener als der Kauf von Grundeigentum und kommt häufiger im Zusammenhang mit dem Bau von Einfamilienhäusern als bei Mehrfamilienhäusern für Mietinvestitionen vor. Für unerfahrene Investoren können Immobilieninvestitionen mit Erbbaurecht komplexer sein und erfordern ein tieferes Verständnis der rechtlichen Feinheiten.

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