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Das Erbbaurecht ist eine besondere Form eines dinglichen Rechts an einem Grundstück, das dazu berechtigt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Im Gegensatz zum üblichen Kauf von Grundeigentum erwirbt man beim Erbbaurecht nur das Nutzungsrecht am Grundstück zum Zweck des Bauens oder des Gebäudeeigentums, während das Grundstück selbst im Eigentum eines anderen (des Erbbaurechtsgebers) verbleibt, bei dem es sich oft um Kirchen, Städte oder Stiftungen handelt.
Wichtig
Das Erbbaurecht ist seltener als der Kauf von Grundeigentum und kommt häufiger im Zusammenhang mit dem Bau von Einfamilienhäusern als bei Mehrfamilienhäusern für Mietinvestitionen vor. Für unerfahrene Investoren können Immobilieninvestitionen mit Erbbaurecht komplexer sein und erfordern ein tieferes Verständnis der rechtlichen Feinheiten.

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