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Das Vorkaufsrecht ist ein gesetzliches Recht einer bestimmten Person (Vorkaufsberechtigter), eine Immobilie vorrangig zu erwerben, bevor sie an einen anderen Käufer verkauft wird. Wenn der Eigentümer einer Immobilie (Verpflichteter) diese verkaufen möchte, muss er sie zunächst der Person anbieten, die ein Vorkaufsrecht hat.
Ist in bestimmten Situationen gesetzlich verankert, z.B.:
Wichtig
Beim Kauf einer Immobilie ist Abteilung II des Grundbuchs auf Vorkaufsrechte zu prüfen. Das Vorhandensein eines solchen Rechts kann die Möglichkeiten des Verkäufers zum Verkauf der Immobilie einschränken und die Dauer und Bedingungen der Transaktion beeinflussen.

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