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Was ist das Vorkaufsrecht?

Grundbuch

Das Vorkaufsrecht ist ein gesetzliches Recht einer bestimmten Person (Vorkaufsberechtigter), eine Immobilie vorrangig zu erwerben, bevor sie an einen anderen Käufer verkauft wird. Wenn der Eigentümer einer Immobilie (Verpflichteter) diese verkaufen möchte, muss er sie zunächst der Person anbieten, die ein Vorkaufsrecht hat.

Arten von Vorkaufsrechten:

Gesetzliches Vorkaufsrecht:

Ist in bestimmten Situationen gesetzlich verankert, z.B.:

  • Zugunsten des Mieters einer Wohnung beim Erstverkauf der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das in einzelne Wohnungen aufgeteilt wurde (Mietervorkaufsrecht). Dieses Recht schützt die Interessen der Mieter und gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Wohnung als Erste zu erwerben.
  • Zugunsten des gemeindliches Vorkaufsrechts beim Verkauf von Grundstücken in bestimmten Gebieten, z. B. für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.

Vertragliches Vorkaufsrecht: 

  • Kann zwischen den Parteien vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. Beispielsweise können Miteigentümer einer Gesamthand vereinbaren, sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht an den Anteilen im Falle eines Verkaufs einzuräumen.

Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts:

  1. Der Verkäufer schließt einen Kaufvertrag mit einem potenziellen Käufer (Drittkäufer) ab.
  2. Der Notar benachrichtigt den Vorkaufsberechtigten über den abgeschlossenen Vertrag und die Verkaufsbedingungen.
  3. Der Vorkaufsberechtigte hat eine gesetzliche Frist (in der Regel 2 Monate), um zu entscheiden, ob er sein Vorkaufsrecht ausüben möchte.
  4. Entscheidet sich der Vorkaufsberechtigte für die Ausübung seines Rechts, tritt er zu den gleichen Bedingungen in den Kaufvertrag ein wie der ursprüngliche Käufer. Der ursprüngliche Vertrag mit dem Dritten wird unwirksam.
  5. Verzichtet der Vorkaufsberechtigte auf die Ausübung seines Rechts oder versäumt er die Frist, kann der Verkäufer die Immobilie an den ursprünglichen Käufer (Drittkäufer) verkaufen.

Wichtig

Beim Kauf einer Immobilie ist Abteilung II des Grundbuchs auf Vorkaufsrechte zu prüfen. Das Vorhandensein eines solchen Rechts kann die Möglichkeiten des Verkäufers zum Verkauf der Immobilie einschränken und die Dauer und Bedingungen der Transaktion beeinflussen.

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