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Der Erbbauzins ist eine regelmäßige (in der Regel monatliche oder jährliche) Zahlung, die der Rechtsinhaber des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks während der Laufzeit des Erbbaurechts leistet.
Die Höhe des Erbbauzinses wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und in der Regel als ein bestimmter Prozentsatz des Grundstückswertes berechnet (oft 3-5% pro Jahr). Der Erbbauzins kann für die gesamte Laufzeit des Vertrages fest vereinbart oder gemäß den Vertragsbedingungen regelmäßig angepasst werden (z. B. unter Berücksichtigung der Inflation oder der Änderung des Marktwertes des Grundstücks).
Die Zahlung des Erbbauzinses ist die Hauptpflicht des Erbbauberechtigten. Die Nichtzahlung des Erbbauzinses kann ein Grund für die Kündigung des Vertrages und den Heimfall des Erbbaurechts durch den Grundstückseigentümer sein.

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