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Der Heimfall im Kontext des Erbbaurechts ist das Recht vom Erbbaurechtsgeber, die vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts und die Rückgabe (Übertragung) des auf seinem Grundstück errichteten Gebäudes in bestimmten, gesetzlich oder im Erbbaurechtsvertrag vorgesehenen Fällen zu verlangen. Der Heimfall ist eine Art "Sanktion" für den Erbbaurechtsnehmer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bedingungen des Erbbaurechtsvertrages oder des Gesetzes.
Wichtig
Der Heimfall ist der letzte Ausweg, und der Grundstückseigentümer muss triftige Gründe für dessen Anwendung haben. Der Erbbaurechtsvertrag enthält in der Regel detaillierte Bestimmungen über den Heimfall und das Verfahren seiner Durchführung. Für Investoren, die den Erwerb von Immobilien im Erbbaurecht in Erwägung ziehen, ist es wichtig, den Erbbaurechtsvertrag, insbesondere die Heimfallbestimmungen, sorgfältig zu prüfen und die damit verbundenen Risiken einzuschätzen.

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