Zurück zum Handbuch
Notarkosten und Grundbuchkosten sind in Deutschland unverzichtbare, staatlich regulierte Gebühren, die bei jedem Immobilienkauf anfallen und für die Rechtssicherheit und Transparenz der Transaktion sorgen. Ihre Höhe ist nicht willkürlich, sondern wird im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) als Prozentsatz des Kaufpreises festgelegt.
Der Notar ist ein unabhängiger Jurist, der den gesamten Kaufprozess begleitet und dessen Rechtmäßigkeit sicherstellt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Vorbereitung und Beurkundung des Kaufvertrags, die Beratung beider Parteien über ihre Rechte und Pflichten sowie die Kontrolle des Zahlungsprozesses, oft über ein sicheres Notaranderkonto.
Für diese umfassenden Dienstleistungen fallen in der Regel Notarkosten in Höhe von ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises an.
Das Grundbuch ist das offizielle staatliche Register, das alle rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie dokumentiert, einschließlich Eigentümer, Belastungen (z.B. Grundschulden) und Rechte. Die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch ist der letzte, obligatorische Schritt, der den Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer macht.
Die Gebühren des Gerichts für die Führung des Grundbuchs und die Eintragung des Eigentümerwechsels belaufen sich auf ca. 0,5 % des Kaufpreises.
Wichtig
Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom Immobilienwert und den konkreten Handlungen des Notars und des Gerichts ab. In der Regel erstellt der Notar vor Beginn der Transaktion einen Kostenvoranschlag, damit der Käufer seine Finanzen genau planen kann.

Kostenfreies Wissen - Das Handbuch für Investoren
Wir haben für Sie ein vollständiges Handbuch mit Grundlagen, Strategien und nützlichen Tipps vorbereitet
Weitere Artikel aus der allgemeinen Kategorie
Weitere Artikel
Kostenfreies Wissen - Das Handbuch für Investoren
Wir haben für Sie ein vollständiges Handbuch mit Grundlagen, Strategien und nützlichen Tipps vorbereitet