Zurück zum Handbuch
Die Rangfolge der Rechte, die in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs eingetragen waren, wird durch das Eintragungsdatum bestimmt. Der Grundsatz der Rangfolge der Rechte im Grundbuch lautet: "Prioritätsprinzip". Dies bedeutet, dass Rechte, die zeitlich früher eingetragen wurden, im Falle einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie oder anderer Rechtsstreitigkeiten Vorrang vor später eingetragenen Rechten haben.
Beim Kauf einer Immobilie, die mit verschiedenen Rechten im Grundbuch belastet ist, ist es wichtig, die Rangfolge dieser Rechte zu verstehen, insbesondere in Abteilung III, in der Hypotheken und Grundschulden eingetragen sind. Rechte mit höherer Priorität (früheres Eintragungsdatum oder niedrigere Rangstelle) werden im Falle einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie vorrangig befriedigt.

Kostenfreies Wissen - Das Handbuch für Investoren
Wir haben für Sie ein vollständiges Handbuch mit Grundlagen, Strategien und nützlichen Tipps vorbereitet
Weitere Artikel aus der allgemeinen Kategorie
Weitere Artikel
Kostenfreies Wissen - Das Handbuch für Investoren
Wir haben für Sie ein vollständiges Handbuch mit Grundlagen, Strategien und nützlichen Tipps vorbereitet